Ablauf und Rahmen

Therapieeinheit und Honorar

Ich bin Vertragspartner der BVAEB (Versicherungs­anstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau).

Daher ist eine Direktverrechnung zwischen mir und der BVAEB bis zu einem Ausmaß von 30 Einheiten möglich.

Eine psychotherapeutische Beratung/Behandlung dauert 50 Minuten. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie die Zeit ganz oder teilweise nutzen. Das Honorar bleibt davon unberührt.

Das vereinbarte Honorar ist beim Erstgespräch in bar, anschließend wahlweise in bar oder per Überweisung nach Aushändigung der Honorarnote, zu begleichen. 

Im Falle einer Überweisung beträgt die Frist zur Begleichung 2 Wochen.

Einzeltherapiestunde a 50 Minuten: € 110,-

Paartherapiestunde a 75 Minuten: € 150,-

Coaching a 50 Minuten: € 110,-

Einzeltherapie à 50 Minuten Kinder und Jugendliche bis Erreichung der Volljährigkeit: € 90,-

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Eine psychotherapeutische Beratung/Behandlung dauert 50 Minuten. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie die Zeit ganz oder teilweise nutzen. Das Honorar bleibt davon unberührt. Das vereinbarte Honorar ist beim Erstgespräch in bar, anschließend wahlweise in bar oder per Überweisung nach Aushändigung der Honorarnote, zu begleichen. Im Falle einer Überweisung beträgt die Frist zur Begleichung 2 Wochen.

Kostenzuschuss

Krankenkassen gewähren, abhängig von der Zugehörigkeit, unterschiedlich hohe Kostenzuschüsse für psychotherapeutische Behandlungen. Bitte bringen Sie, spätestens vor dem Zweitgespräch, eine Untersuchungsbestätigung ihres Facharztes für Allgemeinmedizin oder ihres Facharztes für Psychiatrie in die Praxis mit. Gemeinsam mit der Honornote reichen Sie diese bei der zuständigen Krankenkasse für die Refundierung ein.

Derzeit gelten folgende Sätze (Stand 01.01.2026):

  • ÖGK: Einzelsitzung 60 Min.: € 33,70
  • ÖGK: Familiensitzung 100 Min.: € 60,10
  • SVS: Einzelsitzung 50 Min.: € 50,-
  • BVAEB: Einzelsitzung 50 Min.: € 50,20

 

Privatversicherungen erstatten regelmäßig eingereichte Honorarnoten von Psychotherapeuten. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung zwecks Klärung in Verbindung.

Dauer

Zwecks Erreichung der Therapieziele finden Beratungen/Behandlungen anfangs in der Regel wöchentlich statt. Die Gesamtdauer einer psychotherapeutischen Behandlung ist schwer abschätzbar, im Schnitt werden 20 bis30 Einheiten veranschlagt. Nach den ersten vier/fünf Sitzungen wird mit dem Klienten die Dauer genau abgeklärt.

Absage einer Therapieeinheit

Ich ersuche im Falle einer Verhinderung längstens 48 Stunden vor der Beratung und Behandlung Bescheid zu geben, ansonsten die Therapieeinheit in Rechnung gestellt werden muss.

Verschwiegenheit

Alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten Informationen, Daten, Behandlungen, sowie sämtliche damit im Zusammenhang besprochenen Themen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach §15 des Psychotherapiegesetzes. Keinem Außenstehenden darf daher ohne ihrer ausdrücklichen Zustimmung hiervon Kenntnis erlangen.

Steuerliche Aspekte

Honorare in der Psychotherapie sind gemäß §6, Abs. 1, Zif. 19 UstG umsatzsteuerbefreit. Honorare sind weiterhin steuerlich abzugsfähig und können daher im Wege der Arbeitnehmerveranlagung und/der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden.